Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand: 2026-05-30
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für den Online-Shop versand.guru der RatisbonaFlow UG. Wir sind bemüht, unsere Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1 in der Konformitätsstufe AA zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Wir bewerten unsere Website regelmäßig auf Barrierefreiheit und arbeiten kontinuierlich daran, bestehende Barrieren abzubauen.
Diese Website ist mit den Richtlinien WCAG 2.1 Stufe AA teilweise vereinbar.
"Teilweise vereinbar" bedeutet, dass die Anforderungen aus den unten aufgeführten Gründen nicht in vollem Umfang erfüllt werden.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Einige ältere, vor Inkrafttreten der Pflicht eingestellte Produktbilder verfügen möglicherweise noch nicht über aussagekräftige Alternativtexte. Wir ergänzen diese laufend.
- Eingebettete Inhalte Dritter (z. B. Zahlungsanbieter, Karten, Videos) liegen nicht in unserem Verantwortungsbereich und können nicht in jedem Fall vollständig barrierefrei dargestellt werden.
- Bei stark dynamisch generierten oder partnerspezifisch konfigurierten Farbkombinationen kann es vereinzelt zu nicht ausreichenden Kontrastverhältnissen kommen.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 2026-05-30 erstellt. Die Bewertung beruht auf einer Eigenprüfung der Website durch unser Entwicklungsteam unter Verwendung automatisierter Werkzeuge (eslint-plugin-jsx-a11y) sowie manueller Stichproben.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu unseren Inhalten aufgefallen? Möchten Sie Inhalte in einer nicht barrierefreien Form anfordern? Dann kontaktieren Sie uns bitte:
Durchsetzungsverfahren
Sollten unsere Antworten auf Ihre Anfrage nicht zufriedenstellend sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Diese hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes außergerichtlich zu lösen.